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AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der MPT-Trading OG

 

1. Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten grundsätzlich für sämtliche Rechtsgeschäfte mit Unternehmen, sofern die Vertragspartner nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbaren. Sollten diese AGB ausnahmsweise auch Rechtsgeschäften mit Verbrauchern zugrunde gelegt werden, gelten sie nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen für Verbraucher den Bestimmungen der AGB entgegenstehen. Einkaufsbedingungen des Kunden werden für die gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ausgeschlossen, es sei denn, sie wurden im einzelnen Geschäftsfall von der MPT-Trading OG schriftlich anerkannt. Fehlender Widerspruch bedeutet in keinem Fall Anerkennung. Hat der Kunde mit der MPT-Trading OG darüberhinausgehende schriftliche Verträge abgeschlossen, so wird ausdrücklich vereinbart, dass diese AGB nur soweit gelten, als sie nicht mit dem Vertragsinhalt in Widerspruch stehen.

 

2. Angebote, Zusagen

 

Schriftliche Angebote der MPT-Trading OG sind prinzipiell freibleibend, außer sie werden ausdrücklich als verbindliche Angebote bezeichnet. Mündliche Angebote bzw. mündliche Zusagen von MPT-Trading Mitarbeitern sind nur dann wirksam, wenn sie von MPT-Trading OG schriftlich bestätigt werden.

 

 

3. Eigentumsvorbehalt

 

Gelieferte bzw. übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der MPT-Trading OG. Zugriffe Dritter auf die Ware, insbesondere Pfändungen, sind der MPT-Trading OG unverzüglich zu melden und ihr sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechts erforderlichen Informationen zu erteilen. Verkauft der Kunde die Waren nicht an Endverbraucher, tritt er bereits mit Vertragsabschluss seine Forderungen gegen Dritte aus der Weiterveräußerung von Waren, die im Eigentum der MPT-Trading OG stehen, bis zur Erfüllung aller Ansprüche von MPT-Trading OG ab, und verpflichtet sich, seinen Käufer spätestens bei Vertragsabschluss darüber zu informieren und die Anmerkung der Abtretung in seinen Büchern zu veranlassen. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, den Drittschuldner unverzüglich der MPT Trading OG schriftlich bekannt zu geben. Die MPT-Trading OG ist berechtigt, die Einziehung ihrer Forderungen beim Drittschuldner selbst vorzunehmen.

 

 

4. Bestellungen

 

Bestellungen werden in schriftlicher bzw. elektronischer Form entgegengenommen. Spätestens mit seiner Bestellung anerkennt der Kunde die Gültigkeit dieser AGB. Die Mindestbestellmenge pro Lieferung richtet sich nach individueller Vereinbarung.

 

 

5. Preise und Rabatte

 

Sämtliche Preisangaben verstehen sich exklusive aller Steuern und Lieferkosten. Rabattangaben in Prozent beziehen sich jeweils auf die am Bestelltag gültigen Listenpreise exklusive aller Steuern und Lieferkosten. Nachlässe bzw. Rabatte, welcher Art auch immer begründen keinen Anspruch des Kunden auf die Gewährung dieser Nachlässe bzw. Rabatte in der Zukunft.

 

 

6. Lieferungen und Zahlungsbedingungen

 

Zahlungen haben, wenn nicht anders ausdrücklich schriftlichen vereinbart wird, im Voraus per Überweisung (auf das Geschäftskonto der MPT OG oder mittels Bankgarantie zu erfolgen. Die MPT-Trading OG behält sich bei vereinbartem Zahlungsziel jedoch das Recht vor, die Lieferung nur gegen Vorauskassa vorzunehmen, wenn durch den Kunden Forderungen nicht pünktlich bezahlt werden, Bankeinzüge nicht eingelöst werden, oder sich die Bonität des Kunden verschlechtert. Darüber hinaus ist die MPT-Trading OG bei Zahlungsverzug berechtigt, Lieferungen bis zur Bezahlung der Rückstände gänzlich zu verweigern. Bei Lieferung gegen Vorauszahlung ist die Rechnung gleich der Lieferschein. Die MPT-Trading OG ist berechtigt, die Lieferung bei Unterbleiben der Vorauszahlung zu Verweigern. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung oder Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten. Aufrechnung von Forderungen der MPT-Trading OG mit behaupteten Gegenforderungen des Kunden ist nicht zulässig, es sei denn die Gegenforderung ist gerichtlich festgestellt oder von der MPT-Trading OG schriftlich anerkannt. Die MPT-Trading OG ist berechtigt, mit dem Kunden vereinbarte Rabatte einzubehalten und mit nicht bezahlten Forderungen gegen den Kunden aufzurechnen. Zahlungen durch den Kunden bzw. einbehaltene Rabatte werden nach der Tilgungsregel (Anrechnung auf Zinsen, danach auf Mahnspesen und Anwaltskosten, danach auf Kapital) angerechnet. Die MPT-Trading OG wird vereinbarte Liefertermine soweit wie möglich einhalten. Aus einer Überschreitung angekündigter Liefertermine stehen dem Kunden weder Schadenersatz.-, Gewährleistungs- noch sonstige Ansprüche zu, es sei denn, es wäre im Einzelfall ausnahmsweise ausdrücklich in schriftlicher Form ein Fixgeschäft vereinbart worden. Betriebs.- und Verkehrsstörungen und nicht ordnungsgemäße Lieferung von Unterlieferanten gelten als höhere Gewalt und befreien die MPT-Trading OG für die Dauer der Behinderung von der Lieferverpflichtung, ohne dass dem Kunden dadurch Ansprüche entstehen. Teillieferungen sind möglich und berechtigen die MPT-Trading OG nach jeder Teillieferung zur Legung einer Teilrechnung.

 

 

7. Zahlungsverzug, Verzugszinsen und Mahnspesen

 

Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug ist die MPT-Trading OG berechtigt, Verzugszinsen von 12% p.a. zu verrechnen. Die Verrechnung von geringeren Verzugszinsen – insbesondere als Entgegenkommen an den Kunden – begründet kein Abgehen von dem Anspruch auf die Verrechnung von 12 % Verzugszinsen. Für Mahnungen werden von der MPT-Trading OG bis zu € 40,- Euro bei der ersten Mahnung, € 80,- Euro bei der zweiten Mahnung, € 120,- bei der dritten Mahnung an Mahnspesen verrechnet.

 

 

8. Teilzahlungen und Ratenzahlungen

 

Werden Teil- oder Ratenzahlungen mit dem Kunden vereinbart, tritt Terminsverlust bei nicht termingerechter Bezahlung von auch nur einem Teil einer Rate ein, sodass sämtliche Forderungen einschließlich der vorgenannten Verzugszinsen zur sofortigen Bezahlung fällig werden. Bei der Vereinbarung von Teil.- oder Ratenzahlungen erklärt der Kunde, unwiderruflich auf den Einwand der Verjährung der Forderungen zu verzichten.

 

 

9. Gewährleistung und Haftung

 

Sämtliche von der MPT-Trading OG vertriebenen Produkte entsprechend in Ihrer Beschaffenheit (z.B. Mindesthaltbarkeit) und Aufmachung (z.B. Kennzeichnung) den relevanten österreichischen Gesetzen. Im Fall einer Ausfuhr aus Österreich durch den Kunden trägt dieser die alleinige Verantwortung bezüglich der einschlägigen Bestimmungen außerhalb Österreichs, insbesondere hinsichtlich Lebensmittel-, Kennzeichnungs-, Konsumentenschutz- und Wettbewerbsrecht und hat der Kunde die MPT-Trading OG diesbezüglich vollkommen schadlos und klaglos zu halten. Der Kunde erhält bei der Lieferung einen Lieferschein, auf dem er den mängelfreien Erhalt der Lieferung schriftlich bestätigt. Sichtbare Mängel und Fehlbestände sind durch den Kunden bei Lieferung auf dem Lieferschein zu vermerken. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesem Fall ausgeschlossen. Die Gewährleistungspflicht beträgt 3 Monate. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übernahme vorhanden war. Die MPT-Trading OG behält sich das Recht vor, einen berechtigten Gewährleistungsanspruch nach ihrer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Schadenersatzansprüche sind in den Fällen leichter Fahrlässigkeit, außer Personenschäden, ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz hat der Geschädigte zu beweisen. Ersatzansprüche verjähren in 12 Monaten ab Kenntnis von Schäden und Schädiger. Die Haftung für Folgeschäden wird ausgeschlossen.

 

 

10. Daten/Datenschutz

 

Die MPT-Trading OG gibt die personenbezogenen Daten des Kunden ohne dessen Einwilligung nicht an Dritte weiter, es sei denn, die MPT-Trading OG ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und/oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung zu einer Datenweitergabe berechtigt oder verpflichtet. Fragen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten natürlicher Personen durch die MPT-Trading OG können an mpt-info@mpt-trading.com gerichtet werden.

 

 

11. Erfüllungsort, Geltendes Recht und Gerichtsstand

 

Erfüllungsort ist der Sitz der MPT-Trading OG. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB aus welchen Grund auch immer ungültig oder unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es gilt österreichisches Recht, nicht jedoch das UN-Kaufrecht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das jeweils sachlich zuständige Gericht in Wiener Neustadt.

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